Saarland-Lese

Gehe zu Navigation | Seiteninhalt
Saarland-Lese
Unser Leseangebot

Saarbrücken

Die 99 besonderen Seiten der Stadt

Rita Dadder und Florian Russi

Saarbrücken, Landeshauptstadt des Saarlandes und unmittelbar an der deutsch-französischen Grenze gelegen, ist eine Stadt mit vielen Reizen. Es hat eine lange und wechselvolle Geschichte. Von Goethe wurde es besucht und beschrieben und von Kaiser Barbarossa teilweise zerstört. Heute ist Saarbrücken eine moderne Metropole mit Universität, Museen und vielfältiger Kultur. Hier lebt man nach der Devise: »Wir wissen, was gut ist«, ist gastfreundlich und lässt sich gerne »entdecken«.


Unser Leseangebot

Florian Russi

Einhorn-Geschichten

Die zwei schönsten Geschichten aus Florian Russis "Alids Traum" wurden für Kinder neu erzählt und farbig illustriert.

Fragen zur Homo-Ehe

Fragen zur Homo-Ehe

Florian Russi

Was die saarländische Ministerpräsidentin angestoßen hat

Ich erinnere mich an den Auftritt eines Transvestiten in einem Berliner Kabarett vor etwa 30 Jahren. Der sagte: „Früher wurde Homosexualität mit dem Tod, später mit Gefängnis bestraft. Dann wurde sie geduldet und heute ist sie erlaubt. Wenn sie zur Pflicht werden sollte, wandere ich aus." In der Tat hat der Umgang mit der gleichgeschlechtlichen Liebe in der Geschichte einen grundlegenden Wandel erfahren. Nach wissenschaftlichen Schätzungen sind etwa 5 % der Deutschen homosexuell veranlagt. Darüberhinaus gibt es eine größere Zahl von Menschen, die interessiert und bereit sind, auch einmal eine gleichgeschlechtliche Beziehung einzugehen. Welches die Gründe für diese Veranlagungen bzw. Verhaltensweisen sind, entzieht sich bisher seriösen Erkenntnissen und ist wohl im Einzelfall sehr verschieden. Wie auch immer die Hintergründe sind, unsere Gesellschaft ist davon mitbestimmt, und es ist ein großer Fortschritt, dass die Homosexualität heute in Deutschland und vielen anderen Staaten als Ausdruck von persönlicher Freiheit und Menschenwürde geachtet wird. Die große Mehrheit der Deutschen will, dass gleichgeschlechtliche Paare in dauerhafte Lebensbeziehungen treten können und rechtlich heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden. Von vielen wird darüber hinaus gefordert, dass gleichgeschlechtliche Paare Ehen eingehen und auch Kinder adoptieren können.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es: „Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates." Unter den Schutz dieser Bestimmung wollen sich viele homosexuelle Paare begeben und stellen darauf ab, dass eine Ehe dadurch bestimmt sei, dass die Partner bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen.

Im einschlägigen Paragraphen 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heißt es: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung."

Danach ist eine Ehe auf zwei Komponenten gegründet: erstens die Lebensgemeinschaft und zweitens die gegenseitige Verantwortung. Beide Begriffe sind allgemein gefasst. Ihr Ziel ist deutlich. Sie lassen es aber auch zu, mit verschiedenen Inhalten, Werten und Verhaltensweisen ausgefüllt zu werden. Das kann nicht anders sein, denn es geht hier um Menschen und Individuen, denen kein Staat vorschreiben darf, wie im Einzelnen sie zu leben und Verantwortung zu tragen haben.

An dieser Stelle aber setzt meine erste Frage an. Soll die Ehe, nur weil sie „offen für alle" sein soll zukünftig nur noch daran ausgerichtet sein, dass Menschen Verantwortung für einander zu tragen bereit sind? Soll zukünftig der Satz gelten: Familie findet überall da statt, wo Verantwortung füreinander übernommen wird? Diese Verkürzung von Ehe und Familie ist nicht nur anmaßend, sie hält auch einer sachlichen Betrachtung nicht stand. Mit Recht hat die saarländische Ministerpräsidentin, Frau Kramp-Karrenbauer, auf diesen Umstand hingewiesen. Ehe und Familien bildeten in der gesamten Menschheitsgeschichte die Grundlage des menschlichen und gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es wäre fatal, sie jetzt in wenigen Jahren völlig umzukrempeln, nur weil einige Eiferer dies so wollen. Mit Recht hat die „Süddeutsche Zeitung", der niemand den Vorwurf der Homophobie machen kann, in einem Kommentar dafür plädiert, sich für die Neugestaltung der Ehe ein wenig Zeit zu lassen. Wenn die Eiferer ihren Gegnern „Homophobie" (Angst vor der Gleichgeschlechtlichkeit) vorwerfen, so dürfen sie selbst nicht in „Krinophobie" verfallen. Das griechische Wort „krinein", das auch im Wort Kritik" enthalten ist, bedeutet unterscheiden, auseinanderhalten, prüfen, beurteilen. In einem Rechtsstaat müssen die Rechte und Pflichten der Bürger klar definiert, abgrenz- und anwendbar sein. Für den Begriff der Verantwortung bedeutet das, dass er allein nicht ausreicht, um eine vom Staat anzuerkennende Institution Ehe zu begründen. Wenn zwei Bergsteiger gemeinsam auf Tour gehen, so übernehmen sie rechtlich eine hohe Verantwortung füreinander, die sogar als „Garantenstellung" definiert wird, die in vielen Fällen lebensentscheidend sein kann. Niemand wird deshalb auf die Idee kommen, dass es sich dabei um eine vorübergehende Ehe oder eheähnliche Beziehung handeln würde. Wenn es aber nur auf das Tragen von Verantwortung ankommt?

Ein Lehrer trägt Verantwortung für seine Schüler. In einem Betrieb tragen alle Mitarbeiter füreinander Verantwortung, sind aber deshalb keine Familie. Wer sich in den Straßenverkehr begibt, übernimmt Verantwortung gegenüber allen, die ihm begegnen. Ist deshalb ganz Deutschland eine Familie? Solche Vorstellungen sind zwar sehr literarisch, rechtlich aber nicht halt- bzw. durchführbar.

Ein weiteres Problem muss bei der „Ehe für alle" diskutiert werden: Wenn das Recht auf Eheschließung ein individuelles Freiheitsrecht ist, dann muss es auch für alle gleich gelten. Wenn es den einen zusteht, darf es den anderen nur dann vorenthalten werden, wenn es rechtlich triftige Gründe dafür gibt. Mit welcher Begründung will man dann z.B. Geschwistern die Ehe verbieten? Das Argument, dass durch Inzucht verstärkt Erbkrankheiten auftreten könnten, gilt zumindest dann nicht, wenn das heiratswillige Paar aus zwei Brüdern oder zwei Schwestern besteht.

Im Koran heißt es, dass ein Mann bis zu vier Frauen ehelichen dürfe „wenn er zu jeder gerecht ist", also Verantwortung für sie übernimmt. Wenn ein 4-fach verheirateter Mohammedaner die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, werden seine Ehen auch nach deutschem Recht anerkannt. Die Religionsgemeinschaft der Mormonen hat in ihrer Gründerzeit die Vielehe erlaubt und praktiziert. Dabei soll es, wenn man der Literatur folgt, viele glückliche und erfolgreiche Beziehungen gegeben haben. Auch in Deutschland gibt es viele sog. Patchwork- (Flickwerk-)Familien, auch in Form von Großfamilien, die füreinander Verantwortung übernommen haben und sich gerne unter den besonderen Schutz des Staates stellen wollen. Wenn es nur auf die Verantwortung ankommt, mit welchem Recht und welcher Begründung kann festgelegt werden, dass eine Ehe nur aus zwei Personen bestehen darf?

All diese Fragen müssen sachlich diskutiert werden können, oder wir fangen an, uns selbst nicht mehr ernst zu nehmen. Unsere Gesellschaft muss sie sachgerecht und wissenschaftlich untersuchen und tragfähige Lösungen finden.

Teil II

Das Verhalten der christlichen Kirchen

Verwunderlich ist, wie zurückhaltend sich die Kirchen in diesen Fragen verhalten. Während meiner Schulzeit stand noch in den Religionslehrbüchern, dass die Homosexualität eine „zum Himmel schreiende Sünde" sei. Diese Lehre hat Verwirrung und Unglück unter viele Jugendliche gebracht. Heute treffen sich Schwulengruppen auch auf Kirchentagen und fordern ihre Gleichstellung mit den anderen Gläubigen. Für Luther war die Ehe „ein weltlich Ding". Die evangelische Kirche kann daher relativ großzügig mit dem Problem verfahren.

Mehr Probleme hat die Römisch-Katholische Kirche. Für sie ist die Ehe ein Sakrament, d.h. ein von Christus eingesetztes, sichtbares Zeichen einer unsichtbaren Gnadenwirkung, das sich Mann und Frau gegenseitig spenden. (Alle anderen Sakramente werden vom Priester gespendet.) Eine Ehe muss nach ihrem Verständnis - und das hat eine besondere Bedeutung für die kirchliche Auflösung einer Ehe - auch „vollzogen" werden. Sollte die Kirche homosexuelle Ehen zulassen, müsste sie sich auch dazu äußern, wie der Vollzug stattfinden soll.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus den 10 Geboten, die eine der wesentlichen Grundlagen des Christentums bilden. Im 4. Gebot heißt es: „Ehre Vater und Mutter, auf dass du lange lebst auf Erden". Im Falle der Anerkennung von schwulen oder lesbischen Elternpaaren wäre hier eine Neufassung notwendig. Wäre sie auch möglich? Im 9. Gebot heißt es: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib (Frau). Gilt das zukünftig auch für meines Nächsten Mann?

Teil III

Das Genderproblem

(Gender: engl. Geschlecht, meint die soziale, auch gefühlte bzw. selbst wahrgenommene Geschlechterrolle im Gegensatz zum biologischen Geschlecht („Sex").)

Die Bibel kennt nur den Menschen, der von Gott als „Mann" oder „Frau" erschaffen wurde. Auch unsere gegenwärtige Rechtsordnung geht von nur zwei Geschlechtern aus. Heutige Gender-Aktivisten sprechen von bis zu 36 unterschiedlichen Geschlechtern. Wenn wir für die Ehe für alle eintreten, ist dies kein Problem. Alle können heiraten. Praktische Probleme aber wird es im täglichen Leben geben. Wie sollen es z.B. diejenigen halten, die für die Errichtung von öffentlichen Toiletten zuständig sind? Eine für alle, 36 verschiedene oder wie bisher zwei und die Entscheidung den Besuchern überlassen („Bekenntnistoilette"). Müssen wir dann nicht auch ganz von der bisherigen Unterscheidung von Mann und Frau abrücken? Gibt es in Zukunft nur noch das eine Wesen Mensch? Ist es dann nicht auch überholt, die Menschen durch ihre Vornamen in männliche und weibliche Wesen zu unterteilen? Warum soll eine Frau in Zukunft nicht Emil oder Ben und ein Mann Lena oder Emma heißen dürfen? Vielleicht bleibt auch nichts anderes übrig, als nur noch neutrale Vornamen zu geben.

Die Welt ist offenbar vielseitiger und bunter als wir bisher angenommen haben. Umso mehr brauchen wir für unser Verständnis präzise Prämissen und begriffliche Klarheiten sowie ein Nachdenken über rechtliche und soziale Auswirkungen. Wir müssen auch sehr Acht geben, dass der Eifer einiger Gerechtigkeitskämpfer nicht dazu führt, dass der Einsatz für mehr Rechte unser Leben letztlich immer mehr in neue Normen zwängt und dabei viel Freiheit verloren geht. So gesehen ist der Vorstoß von Frau Kramp-Karrenbauer ein wichtiger und notwendiger Beitrag und sollte Anlass für eine offene und seriöse Diskussion sein.

 

*****

Vorschaubild: Rita Dadder

Weitere Beiträge dieser Rubrik

Anzeige:
Unsere Website benutzt Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Inhalte stimmen Sie der Verwendung zu. Akzeptieren Weitere Informationen